Mutiger Uni-Prediger gewinnt vor dem Obersten Gericht. Nicht einschüchtern lassen.

Der Fall reicht ins Jahr 2016 zurück. Damals wurde Chiko Uzuegbunam, der damals am Georgia Gwinnett College studierte, vom College darauf hingewiesen, dass er nur in zwei Zonen auf dem Universitätsgelände den christlichen Glauben verkünden dürfe. Uzuegbunam folgte der Anordnung. Doch nur wenige Minuten, nachdem er zu sprechen begonnen hatte, war er vom Sicherheitsdienst des College aufgefordert worden, seinen Auftritt zu beenden. Falls er nicht gehorche, wurden ihm Disziplinarmaßnahmen angedroht.

Vertreter des College warfen ihm vor, gegen die geltende Sprachregelung verstoßen zu haben. Diese verbiete beleidigende Formulierungen. Mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom (ADF) klagte Uzuegbunam gegen die Sprachregelung, weil diese sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletze. Das College verteidigte die Regelung zunächst, änderte diese aber später und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Fall damit erledigt sei.

Gerichte erster und zweiter Instanz schlossen sich der Ansicht des College an. Uzuegbunam argumentierte, durch die Verletzung seiner Grundrechte sei ihm ein Schaden entstanden, der wieder gut zu machen sei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Auffassung. Uzuegbunam kann das College jetzt auf Schadenersatz klagen. (LifeNews/jg)

Kommentar

  1. Schon traurig, dass erst das oberste Gericht ihm seine Meinungs- und Religionsfreiheit so durchsetzt, dass durch dessen Einschränkung ein Unrecht entstanden ist.
    Was man hört, ist es an deutschen Gymnasien & Unis noch schwieriger. Oft kann man keine Evangelien weitergeben oder bibeltreue Ausleger (Kotsch, Memra) wird verwehrt in einem Raum der Uni zu sprechen.
    Lass uns beten & unsere Rechte nutzen solange wir sie noch haben.

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