Skandal:Junge Ärzte wollen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Baden-Württemberg prüft, ob hierzu eine Pflicht an Unikliniken eingeführt werden kann.

Und als Nächstes werden Ärzte verpflichtet Sterbehilfe zu leisten, oder was? Gewissensfreiheit ist im Grundgesetz verankert, daran können auch die Grünen nicht rütteln. Schlussendlich wird das Bundesverfassungsgericht für die Gewissensfreiheit urteilen, wie sie es schon öfter es getan haben. Abtreibung ist, im Gegensatz zur Gewissensfreiheit, nämlich kein Grundrecht.

Wie es viele bisher verstehen, ist Abtreibung in Deutschland formalrechtlich eine Straftat, welche aber strafrechtlich nicht verfolgt wird, wenn sie nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt – ein nach wie vor merkwürdiges Konstrukt, in welchem sich für mich das moralische Unbehagen des Gesetzgebers und damit der Gesellschaft ausdrückt. Die verpflichtende Beratung hat schließlich die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Schwangere weiß, was sie tut – und damit auch selbst die moralische Verantwortung trägt. Solange dieses Konstrukt besteht, bleibt Abtreibung am Ende immer noch eine Straftat. Einen Arzt zu einer solchen Straftat zu verpflichten (bzw. ihn dazu erpressen zu wollen, wenn er in seinem Beruf etwas werden will) halte ich für einen Skandal.

Ein Zwang zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht Bundesrecht.

§ 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

(1) Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Mitwirkung notwendig ist, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden. Ob man dies durch Dienstvertrag aushebeln kann wage ich zu bezweifeln.

„Ein Schwangerschaftsabbruch führt plan- und regelmäßig zur Tötung eines Kindes. Sie ist für sich genommen schon ein Skandal und nur in medizinischen Ausnahmefällen tolerierbar. Sie ist glücklicherweise auch noch immer eine Straftat. Mediziner zur Durchführung von Straftaten zu verpflichten wäre verfassungswidrig und inhuman. Aus meiner Sicht gibt es da nichts zu prüfen, weil die Sach- und Rechtslage eindeutig ist. Wie gut, dass anscheinend junge Ärzte da sensibler sind als es manchen Politikern recht ist.“ Hartmut Steeb

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