Und wieder ist Gründonnerstag. Und wieder wird wegen des Tanzverbotes geweint.

Atheisten, Buddhisten, Moslems, religiös Uninteressierte und Säkulare sollten die spontane Schnappatmung kurz mal einstellen und sich freuen, dass es überhaupt noch Zeiten gibt, an denen nicht gearbeitet werden darf. Jedes Jahr vor Karfreitag derselbe Aufschrei.
Lasst uns doch in Ruhe auf Ostern vorbereiten. Es ist ein Glaubens- oder Familienfest und sämtliche Atheisten und Leute, die religiöse Feste als nicht so wichtig empfinden, werden die freien Tage genießen- in diesem Jahr bei herrlichstem Wetter.
Ansonsten: wird der Karfreitag dann aber bitte ein Arbeitstag – dann könnt Ihr abends ja tanzen gehen. Bitte, informiert euch mal ein wenig ausführlicher über die Ge- und Verbote in der islamischen Welt. Wollen wir hoffen, dass d i e s e Regelungen – wahre, andauernde Spaßbremsen – nicht zum Maß der Dinge werden. Christen gehen leider nicht mehr für ihre Belange auf die Barrikaden; sie sind derzeit weltweit die am stärksten verfolgte Glaubensgemeinschaft. Wenn man das Bashing bei religiösen Themen verfolgt, fragt man sich, wann es auch hierzulande wieder Christenverfolgung gibt. In einer Welt, in der alles zu Beliebigkeit verkommt, ist es vielleicht doch ganz nützlich, dass die gesetzlichen Regelungen besonders bedeutende Feiertage von anderen Tagen abgrenzen.
Das Hauptargument gegen ein “Tanzverbot” ist – in verschiedenen Varianten – dass es die persönliche Freiheit des Einzelnen einschränkt. Dieses Argument speist sich aus zwei Dingen: Zum einen daraus, dass “Verbot” für viele per se nach einer Einschränkung klingt. Doch da sollte man genauer hinschauen. Denn gerne wird ignoriert, dass auch Feiertage selbst im Gesetz eindeutig als “Verbote von Arbeit” bezeichnet werden – ein Verbot, das viele Freiheiten erst ermöglicht. Sich so enorm über ein Tanzverbot aufzuregen und andererseits gesetzliche Arbeitsverbote dankend hinzunehmen, ist inkonsequent.
Zum anderen liegt diesem Argument ein Freiheitsverständnis zugrunde, das hinterfragt werden sollte. Es wird gesagt: “Ich bin dann frei, wenn ich jederzeit das tun und lassen kann, was ich will.” Da kommt man schnell an Grenzen, die sich nicht nur durch die Freiheit des anderen definieren. Auch eigene Lust und Bedürfnisse sollten – allem Individualismus zum Trotz – nicht unhinterfragbar sein. Denn auch sie können zum Zwang werden. “Ich habe aber Lust dazu” ist kein Argument, das in einer sachlichen Debatte weiterführt. Der Staat definiert durch das Feiertagsgesetz bestimmte Tage, die uns ermöglichen, uns aus dem Alltag auszuklinken. Das ist gut so. Heiligen Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt, Dreikönig, Allerheiligen, Fronleichnam und alle 52 “Tage des Herrn” (die Sonntage) als von christlicher Tradition geprägte, grundsätzlich arbeitsfreie Feiertage abschaffen und die Gottlosen dieser Nation arbeiten lassen, bis die Schwarte kracht. Die weniger als 10 Prozent des gut 60-prozentigen Christenanteils, die noch regelmäßig Gottesdienste besuchen, können auch wirklich an ihren Feierabenden ihre Gemeinde gehen. Die Kakophonie unserer Gesellschaft wird es nämlich nicht ermöglichen, sich auf anderweitige einheitliche freie Tage zu verständigen. Was für ein Gewinn also, wenn die christliche Kultur und Tradition einmal wirklich hinüber, d. h. dem Mammon Geld und Habsucht geopfert sind?
Der Karfreitag ist ein Feiertag zum Gedenken an das Leiden und Sterben des Gottessohnes, ein trauriger, ein stiller Feiertag. Wer ihn arbeitsfrei, aber abends Hullygully haben möchte, muss kindlichen Gemüts sein, vorsichtig formuliert. Wir Christen freuen uns an diesen Tagen an unserem Herrn. Unsere Herzen tanzen in der himmlischen Freude der Vergebung und des ewigen Lebens. Jesus ist auferstanden.

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