06. Juni 1971 – Vor 50 Jahren: 374 Frauen bekennen “Wir haben abgetrieben!”
“Im Mai 1871 wird im Reichsstrafgesetzbuch festgeschrieben: “Eine Schwangere, welche vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.” 100 Jahre später ist der Abtreibungsparagraph 218 in der Bundesrepublik noch immer in Kraft. Trotz Gefängnisandrohung wird die Zahl der Abtreibungen Ende der 60er, Anfang der …
